Der Dorfverein Osterwald e.V.

Der Dorfverein Osterwald wurde 1982 mit dem Ziel zur Förderung der dörflichen Entwicklung, des Heimatgedankens und des Landschaftschutzes, insbesondere der Pflege und Erhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen des Dorfes gegründet.

Unter seiner Federführung wurden im und um das Dorf herum manche Projekte verwirklicht. Als Beispiel hierfür sei nur die Wiedererrichtung des alten Wegekreuzes an der Straße nach Bödefeld und die Errichtung und Unterhaltung von 34 Ruhebänken an den Wanderwegen rund um Osterwald angeführt. Nach der Schließung der einzigen Gaststätte im Dorf, die bis dahin einen zentralen Punkt für das dörfliche Leben darstellte, nahm der Dorfverein sein bisher ehrgeizigstes Projekt in Angriff.

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Er mietete eine leerstehende Scheune im Dorfmittelpunkt an und baute diese in Eigenleistung zu einem Dorfgemeinschaftshaus um.

In diesem, „Niggus Scheune“ genannten Haus finden seit 1994 alle öffentlichen Aktivitäten der Dorfgemeinschaft statt.

25 Jahre Dorfverein Osterwald e.V.

Aktive Dorfgemeinschaft Verein in Osterwald feiert am Samstag sein 25-jähriges Bestehen

Der Dorfverein Osterwald e.V. blickt in diesem Jahr auf 25 Jahre Vereinsgeschichte zurück. Das sind 25 Jahre gelebte Dorfgemeinschaft mit Höhen und Tiefen, mit Erfolgen und Rückschlägen. Eine Zeit, in der einiges geschaffen wurde. 

Und auch „Unmögliches” wurde durch Begeisterung, Ideen und tatkräftiges Anpacken möglich gemacht. Grund genug also, dieses Jubiläum am Samstag, 8. September, ab 20 Uhr in Niggus Scheune in Osterwald zusammen mit der Band „Fifty-Fifty” aus Bödefeld gebührend zu feiern. Hierzu sind alle Osterwälder, Freunde, Nachbarn und Gäste herzlich eingeladen.

Sommerfestfeier

Ein Rückblick in die Vereinsgeschichte belegt, dass die Ursprünge des Dorfvereins bei einer Sommerfestfeier in der näheren Umgebung von Osterwald entstanden sind. Manplante und feierte ein erstes Sommerfest um Huiskes Garagen am Campingplatz. 1980 fand dann der erste „Tennenball” in Gehans Scheune statt. Damit die Einnahmen dieser Sommerfeste ordentlich verwaltet wurden und der mit viel Eigenleistung und mit diesen Einnahmen gebaute Kinderspielplatz auch einen Träger bekam, gründete sich am 11. Juni 1982 im Gasthof Eikelmeier der Dorfverein Osterwald.

Christel Tobes, Adolf-Friedrich Schleifenbaum, Herbert Schmidt, Alfred Rarbach, Gregor Tigges, Karl Heinz Römer und Franz-Josef Eikelmeier unterzeichneten das  Gründungsprotokoll. Spontan traten sofort 32 Osterwälder dem neuen Verein bei.

Nach Spielplatzfertigstellung folgte der Neubau der Schutzhütte direkt neben dem Spielplatz. 1984 wurde das alte Wegekreuz komplett erneuert und bei einem Festakt eingesegnet. 1988 wurde 650 Jahre Osterwald gefeiert – ein ereignisreiches aber auch aufgrund der Festvorbereitungen arbeitsreiches Jahr. Höhepunkte des Jubiläums: EineBilderausstellung „Osterwald früher und heute”, die Enthüllung des Gedenksteins „auf dem Teich” in der Ortsmitte sowie die Uraufführung ihrer „Dorfhymne” – das Osterwaldlied – durch den MGV Brabecke, gedichtet von Pater Kunibert OSB und  ertont von Alfons Meschede.

Im Herbst 1988 erneuerte der Dorfverein die so genannte „Rosenmontagsbrücke” im Schulweg zwischen Osterwald und Gellinghausen, 1990 Beteiligung bei einer Baumpflanzaktion. Die erste Versammlung im neuen Domizil „Gördes Scheune” fand nach deren Um- und Ausbau am 10. Dezember mit 70 Mitgliedern statt, die seit 1994  offiziell den Namen „Niggus Scheune” trägt. Die offizielle Einweihung erfolgte am 24. Juni 1995.

Gestaltung

Stetige Pflege der Ruhebänke an den Wegen rund um Osterwald, die Gestaltung des Dorfmittelpunktes und des „Kurparks” neben der Scheune sowie die Pflege des  Kinderspielplatzes und der Blockhütte gehören zu den ständigen Aufgaben des rührigen Dorfvereins, der auch den Um- und Ausbau seines neuen Hauses schuldenfrei  burchführte, was nicht zuletzt wegen der vielen tausend ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden der Dorfgemeinschaft möglich war.

Feste und Feiern im Ort

Von der „Kirmes” über die Dorffahrt bis zur Nikolausfeier

Einen wichtigen Platz in der 25-jährigen Geschichte von Osterwald nehmen auch die Feste und Feiern ein.

Als erstes ist das Patronatsfest, die „Kirmes”, zu nennen, das im Januar gefeiert wird. Als nächstes steht der Karneval mit seinem karnevalistischen Frühschoppen im  „Festkalender”. Eine Maiwanderung startet immer am Feiertag „Christi Himmelfahrt” mit gemütlichem Ausklang an der Blockhütte. Am zweitletzten Wochenende der Sommerferien findet das Sommerfest statt mit großer Kaffeetafel, hausgemachter Erbsensuppe, Kinderbelustigung, Tanz mit Live-Musik und einem zünftigen Frühschoppen danach.

Nach dem Sommerfest folgt im jährlichen Wechsel eine Dorffahrt einmal für die Kinder des Dorfes (z.B. in Vergnügungsparks), einmal für die Erwachsenen (Besuch Weinfest oder Partnerdorf Osterwald in Niedersachsen) statt. Im Herbst wird das Kartoffelfeuer angezündet – eine Feier für die ganze Familie.

Anfang Dezember berichtet der Nikolaus im Anschluss an die Mitgliederversammlung über alles, was während des Jahres passiert ist mit Bekanntgabe des Programms für das kommende Jahr.

Weitere Termine kommen bei Bedarf hinzu. So wurden mehrere Brandschutzübungen in und um die Scheune herum durchgeführt oder beim Besuch des MGVRheingold – einem Chor aus Oberhausen – spontan ein Heubockfest in Osterwald organisiert.

Neue Theke in Niggus Scheune

Seit dem Frühjahr 2008 liefen die Planungen für den Umbau und die Erneuerung der in die Jahre gekommenen Theke im Dorfgemeinschaftshaus „Niggus Scheune“ auf Hochtouren. Nach dem Einholen verschiedener Angebote wurde anhand unterschiedlicher Muster das Aussehen der neuen Theke diskutiert. Schließlich begannen dann Anfang November die Umbauarbeiten mit der Demontage der bestehenden Anlage.

Die Theke im Dorfgemeinschaftshaus Niggus Scheune wird vom Dorfverein erneuert.

Neben dem Abriss der vorhandenen Holzverkleidung wurden auch die Kühlmaschine sowie die Versorgungsleitungen zwischen Theke und Kühlraum erneuert.

Pünktlich lieferte die Firma Rüther aus Eslohe-Bremke die neue Theke. Anschließend montierten Mitarbeiter der Warsteiner Brauerei neue Schanksäulen und installierten die neu verlegten Leitungen.
Zur Zeit wird noch eifrig an der Vertäfelung und der Ausstattung der neuen Theke gearbeitet.

Ein Dankeschön an dieser Stelle allen Beteiligten und fleißigen Helfern.

Am Nikolaustag fand nachmittags eine von den Kindern gestaltete Andacht zur Vorweihnachtszeit in der Osterwälder Kapelle statt.

Am Nikolaus-Sonntag veranstaltete der Dorfverein in diesem Jahr erstmals ein Frühstück für alle Osterwälder und Mitglieder anstelle der bisherigen Mitgliederversammlung oder Kaffeetrinken.
Etwa 70 Personen trafen sich am Sonntagvormittag zu einem ausgiebigen Frühstück am reichhaltigen Buffet in Niggus Scheune. Im Anschluss blieben noch viele zu einem gemütlichen Frühschoppen zusammen.

Das Fazit nach einer durchweg positiven Resonanz: eine gelungene Veranstaltung, die in dieser Form sicherlich wieder stattfinden wird.

Das Osterwald-Lied

Satzung des Dorfvereins Osterwald e. V.

§ 1
Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Arnsberg eingetragene Dorfverein Osterwald e.V. mit Sitz in Schmallenberg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere verwirklicht durch die Pflege von Anlagen sowie Erhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen des Dorfes, wie z.B. den Kinderspielplatz, die Schutzhütte, das Dorfgemeinschaftshaus und Ruhebänke.

§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Kapellenverein Osterwald e.V. in Osterwald, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 6
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit haben minderjährige Mitglieder kein aktives und passives Wahlrecht. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erhoben. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Über einen Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung. Der Ausschluss ist nur zulässig, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten gegen die Vereinsinteressen verstößt.

§ 8
Die Höhe des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 9
Organe des Vereins sind

a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

zu a)
Der Vorstand besteht aus folgenden fünf Personen:

  1. dem Vorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
  3. dem Kassenwart
  4. dem Schriftführer
  5. einem Beisitzer

Die Vorstandsmitglieder zu 1. bis 3. sollen überwiegend im Dorf wohnen, um eine kontinuierliche Vorstandstätigkeit zu gewährleisten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende.
Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtsdauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung gewählt.
Die Wahlen zum Vorstand erfolgen jährlich. Dabei werden abwechselnd in einem Jahr der 1. Vorsitzende und der Schriftführer neu gewählt und im darauffolgenden Jahr der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Beisitzer.
Der Vorstand bleibt auch über diese zeitliche Begrenzung bis zur Neuwahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn vier Vorstandsmitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende.
Scheiden ein oder mehrere Vorstandsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtsdauer aus, ist der Restvorstand befugt und verpflichtet, unverzüglich eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Nachfolger einzuberufen.
Der Vorstand entscheidet in allen Abstimmungen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden und in dessen Abwesenheit die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden den Ausschlag.

zu b)
Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 20% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe gegenüber dem Vorstand verlangt wird. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen. Zeit, Ort und Tagesordnung sind vom Vorstand an der örtlichen Bekanntmachungstafel in der Ortsmitte von Osterwald zu veröffentlichen.
Die Versammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Über die Versammlung ist ein vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäftsberichts über das vergangene Geschäftsjahr
  2. Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder
  3. Festsetzung von Veranstaltungen
  4. Wahl neuer Vorstandsmitglieder
  5. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
  6. Wahl von zwei Kassenprüfern
  7. Beschluss über Satzungsänderungen
  8. Beschluss über Ausschließungen aus dem Verein
  9. Beschluss über Vereinsauflösung oder Zweckänderung des Vereins

Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig. Die Beschlussfassung über Punkte 1. bis 6. erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, die über Punkte 7. bis 9. mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei zu Punkt 7. zusätzlich die einfache Mehrheit des Vorstandes erforderlich ist.

Schmallenberg, den 08. März 2019

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